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ÖVGD

Österreichischer Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher

Der Österreichische Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher - ÖVGD wurde 1920 gegründet. Er ist ein unpolitischer und nicht auf Gewinn ausgerichteter Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Standes- und Berufsinteressen der in Österreich allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher („Gerichtsdolmetscher“) zu vertreten und zu fördern. Die Zertifizierung als Gerichtsdolmetscher ist das wesentliche Aufnahmekriterium für ordentliche Verbandsmitglieder.

Der ÖVGD ist der einzige Berufsverband für Gerichtsdolmetscher in Österreich und vertritt als solcher die Standes- und Berufsinteressen von Gerichtsdolmetschern in Österreich. Zu diesem Zweck steht der ÖVGD in regelmäßigem Kontakt mit allen österreichischen Gerichten und Behörden und erörtert mit diesen alle Fragen und Belange (z. B. Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, Gebührenanspruchsgesetz), die im Zusammenhang mit der Übersetzungs- und Dolmetschtätigkeit für Gerichte und Behörden anfallen.

Der ÖVGD ist aber auch Anlaufstelle für alle jene, die die Tätigkeit von Gerichtsdolmetschern in Anspruch nehmen wollen. Auf der Website des Verbandes ( www.gerichtsdolmetscher.at) findet man eine nach Sprachen geordnete Liste der in Österreich ansässigen und tätigen Gerichtsdolmetscher. Der ÖVGD vermittelt aber keine Gerichtsdolmetscher für spezifische Einsätze oder Tätigkeiten.

Über die Medien verbreitete Informationen zur Tätigkeit von Gerichtsdolmetschern dienen dem besseren öffentlichen Verständnis für den Beitrag von professionellen Übersetzern und Dolmetschern zu fairen Verfahren.


Berufs- und Tätigkeitsbild der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher:

  • Gerichtsdolmetscher sind Übersetzer und Dolmetscher mit spezifischen (sprachlichen und juristischen) Kenntnissen, die sich einem Qualitätssicherungsverfahren unterzogen haben und kontinuierlich unterziehen. Infolge des strengen Auswahlverfahrens sind sie besonders qualifiziert. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind auch besonders vertrauenswürdig (Verschwiegenheitspflicht von Gesetzes wegen, Haftung für die Richtigkeit der amtsgültigen beglaubigten Übersetzungen, usw.).
  • Gerichtsdolmetscher arbeiten für österreichische Gerichte und Behörden, können aber auch im außergerichtlichen Bereich und für Privatpersonen tätig werden (etwa Dolmetschen bei Notariatsakten und Eheschließungen sowie Übersetzen von Verträgen und Dokumenten).
  • Die Bezeichnung „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“ ist gesetzlich geschützt. Nur Gerichtsdolmetscher sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen und mit ihrem Siegel zu versehen.
  • Der für ÖVGD-Mitglieder verpflichtende  Berufs-und Ehrenkodex ergänzt die Bemühungen des Verbandes, ein Berufsverband für qualifizierte und professionell agierende Gerichtsdolmetscher zu sein.

Der ÖVGD hat derzeit (Stand Jänner 2020) ca. 530 Mitglieder in ganz Österreich, die man in einer nach Sprachen geordneten Liste findet. 

Der Verband ist Mitglied bei

und steht in ständigem Kontakt mit vergleichbaren Verbänden in Österreich und im Ausland. 


ÖVGD
Österreichischer Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher
Postadresse: Postfach 14, 1016 Wien
Sekretariat: Loidoldgasse 1/9, 1080 Wien
Tel: +43-1-479 65 81
Fax: +43-1-478 37 23
E-Mail: office@gerichtsdolmetscher.at
Web: www.gerichtsdolmetscher.at

 
Illustration ÖVGD