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25.01.2022
ECOS 2022 - Call for Papers
Die Konferenz der Europäischen SchriftdolmetscherInnen findet von 26. bis 28. August 2022 am Zentrum für Translationswissenschaft in Wien statt. Die Konferenz wird sich mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Arbeitsbedingungen des Berufes und postpandemischen Perspektiven beschäftigen.
Call for Papers: ECOS2022_CallforPapers.pdf10.12.2021
ÖVGD appelliert an Justiz
Das verstärkte Heranziehen von nicht zertifizierten, teilweise unqualifizierten Dolmetschern führt zu gravierenden rechtsstaatlichen Problemen
Der Österreichische Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher, ÖVGD, warnt seit Jahren davor, dass das verstärkte Heranziehen von nicht zertifizierten, teilweise unqualifizierten Dolmetscherinnen und Dolmetschern zu rechtsstaatlichen Problemen führt. Der jüngste Skandal bei einem Verfahren am Landesgericht Salzburg, wo die nicht zertifizierte Dolmetscherin mit dem Kronzeugen liiert war (siehe Bericht in der SN vom 08.12.2021), ist dieser Praxis der Gerichte und Behörden geschuldet, wobei das BMJ - entgegen den Warnungen des ÖVGD - sogar den Einsatz von Vermittlungsdiensten gutheißt, denen nicht an der Vermittlung von qualifizierten Dolmetschern, sondern an der Erzielung möglichst hoher Vermittlungsprovisionen gelegen ist. Es ist höchste Zeit, diesen Missstand abzustellen. Die Präsidentin des ÖVGD, Andrea Bernardini, hat in einem gestrigen Schreiben mit Rechenbeispiel die Frau BMJ Zadic um einen dringenden Gesprächstermin gebeten.21.2.2021
FIT nimmt zur Verhaftung einer Übersetzerin in Belarus Stellung
Das Regime in Belarus geht mit zunehmender Gewalt gegen die Menschen vor, die sich in friedlichen Protesten für Reformen einsetzen. Zunehmend finden gezielte Aktionen gegen Kunstschaffende statt, Verleger werden verhört oder verhaftet, Bücher beschlagnahmt. Am 15. Januar wurde die Übersetzerin Volha Kalackaja verhaftet. Sie hat Autorinnen wie Margaret Atwood, Virginia Woolf, Tennessee Williams und William Golding übersetzt. Die FIT, der internationale Dachverband der Übersetzungsberufe, fordert ein rasches, faires und transparentes Verfahren für unsere Kollegin. Die belarussische Rgierung wird aufgefordert, die Menschenrechte und kulturellen Rechte von Übersetzer*innen, Schriftsteller*innen und Verleger*innen zu wahren und die Repressionen gegen diese und die unabhängige Kulturszene in Belarus einzustellen. Stellungnahme der FIT/IFT n
16.11.2020
Lockdown-Umsatzersatz: Nicht für die Dolmetsch- und Übersetzungsbranche
In Österreich sind tausende KollegInnen im Bereich Sprachdienstleistung direkt vom Lockdown betroffen, dennoch ist der neue Lockdown-Umsatzersatz für sie nicht zugänglich. Die Translationsplattform hat ein Schreiben an alle involvierten Ministerium geschickt. Appell Lockdown Umsatzersatz Translation
22.9.2020
Welttag der Gebärdensprachen / Internationale Woche der Gehörlosen 2020
Am 23. September wird der Welttag der Gebärdensprachen gefeiert. Gebärdensprachen sind für gehörlose Menschen eine wichtige Voraussetzung für Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Der Internationale Tag der Gebärdensprachen ist somit ein wichtiger Bestandteil dafür, das Bewusstsein für Gebärdensprachen zu erhöhen und die Rechte der gehörlosen Menschen weltweit einzufordern. Der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) hat dazu eine Pressemeldung veröffentlicht: Internationale Woche der Gehörlosen (IWDeaf) von 23. bis 29. September 2019
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190917_OTS0041/internationale-woche-der-gehoerlosen-internationaler-tag-der-gebaerdensprachen Der ORF zeigt aus diesem Anlass am Dienstag, dem 22. September 2020, um 23.10 Uhr in ORF 2 die Premiere des Dokumentarfilms „Seeing Voices“. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200920_OTS0008/orf-zum-welttag-der-gebaerdensprache-2020-dokupremiere-seeing-voices
21.9.2020
100-Jahr-Jubiläum des ÖVGD am 9.10.2020 – Verschiebung
Auf Grund der aktuellen Corona-Lage, die sich nicht unbedingt zum Besseren zu wenden scheint, hat der Vorstand des ÖVGD nun – schweren Herzens, aber einstimmig – den Beschluss gefasst, die Jubiläumsfeier am 9. Oktober 2020 nicht abzuhalten, sondern sie auf hoffentlich virenfreie Zeiten im Herbst 2021 zu verschieben.
Details werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Mit Maske, ohne herumspazieren zu können, unter ebenso notwendigen wie lästigen Sicherheitsvorschriften kommt nicht die richtige Feierstimmung auf. Um das geht es uns aber: fröhlich das Erreichte zu genießen und unbeschwerten Mutes der künftigen Entwicklung entgegenzublicken.
21.9.2020
ABSAGE Internationaler Tag des Übersetzens
Die aktuelle Covid-19-Gefahrensituation zwingt uns dazu, die zum Internationalen Tag der Übersetzung am 30.9.2020 geplante Veranstaltung abzusagen. Wir bedauern sehr und freuen uns darauf, im nächsten Jahr in sicheren Rahmenbedingungen gemeinsam feiern zu können.
2.9.2020
Umfrage zu Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Branche
Die Umfrage der Translationsplattform hat sehr deutlich gezeigt, dass die gesamte Branche von der Krise hart getroffen wurde, mit erwartbaren individuellen Unterschieden. Vor allem für Konferenz- und Gerichtsdolmetscher*innen brachten die Absagen massive Einschnitte mit sich. Das Auftragsvolumen ging aber insgesamt für alle Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen spürbar zurück. Die weiter bestehenden Veranstaltungsbeschränkungen und vor allem die generelle Planungsunsicherheit aus Angst vor der zweiten Pandemie-Welle lassen eine gebremste Wirtschaftsproduktivität und damit einhergehend ein Anhalten des Auftragsrückgangs für die Translationsberufe befürchten.
Wie lange diese Entwicklung andauern wird, ist nicht absehbar, manche rechnen mit einem Aufschwung erst Ende 2021. Insofern werden eine Verlängerung der Kompensationsmaßnahmen bzw. zusätzliche allgemeine oder gezielte Fördermaßnahmen (z.B. Steuersenkungen, Grundeinkommen; branchenspezifische Anreizförderungen) vorgeschlagen. Die bisherigen staatlichen Soforthilfen (Härtefall-Fonds usw.) werden weitgehend als positiv bewertet, allerdings wird ihre Treffsicherheit als verbesserungsfähig empfunden.
Lesen Sie die detaillierte Auswertung der Ergebnisse im PDF
16.6.2020
Umfrage zu Auswirkungen der Covid-19-Krise auf die Branche
Der Lockdown hat die Branche der Sprachmittlung auf unterschiedliche Weise getroffen. Während DolmetscherInnen zum Beispiel durch die Absage von Kongressen oder die Einstellung der Tätigkeit vor Gericht unmittelbar hart betroffen waren und sind, ist damit zu rechnen, dass Kurzarbeit und Firmenpleiten längerfristige Folgen haben werden.
Die Interessenverbände in der Translationsplattform haben eine Umfrage gestartet, um zu eruieren, wie unsere Branche den Lockdown und die weiteren Auswirkungen der Covid-19-Krise zu spüren bekommen hat und welche Zufriedenheit oder Unzufriedenheit mit den staatlichen Maßnahmen herrscht.
Die Umfrage ist bis 30. Juni geöffnet:
https://de.surveymonkey.com/r/KDSZ9SR
15. 3. 2020
Coronavirus: Österreichische Berufsverbände ersuchen um Unterstützung für selbständige DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen
Die zur Eindämmung des Corona-Virus umumgänglichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens treffen unsere Berufsgruppe besonders hart, massive Einkommensrückgänge sind bereits Realität. Wir appellieren daher gemeinsam an die Verantwortlichen, uns als EPUs und Neue Selbstständige bei ihren Gegenmaßnahmen nicht zu vergessen.
PDF: Coronavirus_Appell_Verbaende_der_Translationsplattform_Website.pdf
4.12.2019
ÖVGD-Aktionstag am 17. September 2019 Informationsveranstaltung am Straflandesgericht Wien
Mag. Bettina Rittsteuer
Der Höhepunkt des Aktionstags am 17.09.2019 war wohl die Informationsveranstaltung am Landesgericht für Strafsachen Wien (Großer Sitzungssaal). Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Zahlreiche Journalisten hatten sich eingefunden. Etliche ÖVGD-Mitglieder mussten mit Stehplätzen vorliebnehmen. Viele hatten vorher an diversen Gerichten in Wien und Umgebung Handzettel verteilt. Auch einige Nichtmitglieder und nicht eingetragene Gerichtsdolmetscher waren anwesend. Liese Katschinka moderierte die Veranstaltung souverän. Nach Begrüßungsworten durch Eva Brachtel, VIzepräsidentin des LG für Strafsachen Wien (Präsident Friedrich Forsthuber war leider verhindert) legte ÖVGD-Präsidentin Andrea Bernardini unsere Forderungen dar. Als erste Rednerin brachte Irmgard Griss, Abgeordnete zum österreichischen Nationalrat, unsere Situation auf den Punkt: die Richter bräuchten Gerichtsdolmetscher, auf die sie sich verlassen können. Im Strafrechtsbereich sei dies noch viel wichtiger als im Zivilrechtsbereich. Es müsse klar sein, dass nur höchstqualifizierte Personen bei Gericht dolmetschen sollten. Natürlich gebe es einen Zusammenhang zwischen der Entlohnung und der Attraktivität des Berufs. Die Zahl der eingetragenen Gerichtsdolmetscher ist in den letzten Jahren gesunken, da der Staat nicht bereit sei, ihre Leistungen angemessen zu honorieren. Für den nächsten Justizminister müsse dies ein Thema in den Koalitionsverhandlungen sein. Leider rede sich das Justizministerium immer auf das Finanzministerium aus. Doch der Rechtsstaat könne nicht funktionieren, wenn er auf Sand gebaut ist. Eine paradoxe Situation sei mittlerweile eingetreten: Aufgrund der geopolitischen Entwicklungen der letzten Zeit bräuchte man eigentlich mehr Gerichtsdolmetscher, aber es gäbe nun weniger von ihnen.Maria Berger, Richterin am EuGH (bis März 2019), Bundesministerin für Justiz a. D., präsentierte die von ihr initiierte Petition zum Thema „Rettet die Justiz!“ (https://mein.aufstehn.at/petitions/rettet-die-justiz), in der unter anderem eine bessere Bezahlung der Gerichtsdolmetscher gefordert wird. Die Petition richtet sich an die nächste Bundesregierung und ist bisher von ca. 12.000 Personen unterzeichnet worden. Frau Berger begrüßte, dass der scheidende Justizminister Jabloner seinem Nachfolger einen Statusbericht über die Probleme im Justizbereich übergeben wolle. Durch ihre Arbeit am Europäischen Gerichtshof sei ihr die Bedeutung hochqualifizierter Dolmetscher bewusst. Ihre abschließende Botschaft lautete: „Der Rechtsstaat ist nicht alles, ober ohne den Rechtsstaat ist alles nichts.“ Alfred J. Noll, Rechtsanwalt und Abgeordneter zum Nationalrat, der auch im Ausschuss der Wiener Rechtsanwaltskammer tätig ist, leitete seinen Redebeitrag mit einem Zitat frei nach Walter Benjamin ein: „Die Katastrophe ist nicht, was uns bevorsteht, sondern, dass es weitergeht wie bisher.“ In der Wirtschaft sei es normal, dass die Preise steigen, sobald das Angebot sinkt und der Bedarf steigt. Und in einer globalisierten Welt sei klar, dass der Bedarf an Translationsleistungen steigt, nur die Preise sinken. Er verwies darauf, dass an und für sich genug Geld da wäre, nachdem das Justizressort zu 117 % überfinanziert sei, die Mehreinnahmen aber zur Deckung des allgemeinen Budgets verwendet würden. Er meinte, das Funktionieren der Justiz stehe unter der Zuchtrute des Finanzministers. Die Justizsprecher aller Parlamentsparteien seien sich einig darüber, dass es Probleme bei den Gerichtsdolmetschern und Sachverständigen gäbe und diese mehr Geld benötigen würden. Als langjähriger Rechtsvertreter der Interessengemeinschaft von Übersetzerinnen und Übersetzern literarischer und wissenschaftlicher Werke wisse er um die Schwierigkeit von Translationsleistungen, die bei Gericht noch dazu unter enormem Zeitdruck erbracht werden müssten. Die derzeitige Bezahlung sei angesichts dessen inakzeptabel. Im Anschluss an die Hauptredner folgten Stellungnahmen von Kollegen. Erwähnt wurde unter anderem die lange Zahlungsdauer der Gerichte. Vizepräsidentin Brachtel wies darauf hin, dass man den Gerichtsleiter informieren solle, wenn die Gebührenbestimmung zu lange dauert. In Erinnerung bleiben wird allen Teilnehmenden wohl das kroatische Sprichwort, das Kollege Ninić erwähnte und das gut auf unsere Situation passt: „Wenn das Baby nicht weint, vergisst auch seine Mutter darauf.“ Wir werden weiterhin laut bleiben, um gehört zu werden! Medienberichte über den Aktionstag: https://www.gerichtsdolmetscher.at/Menu/Presse/Artikel. Eine Tonaufnahme der Veranstaltung am Landesgericht für Strafsachen Wien kann im Mitgliederbereich der Website, Menüpunkt Aktuelles, angehört werden. Zur Autorin: Mag. Bettina Rittsteuer ist Rechtsübersetzerin für Deutsch, Englisch und Ungarisch und Gerichtsdolmetscherin für Englisch im Burgenland sowie Vorstandsmitglied im ÖVGD. Fotos: ÖVGD
17.9.2019
Einladung_Informationsveranstaltung (Original)
8.3.2019
Frauenpower im Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen
Abschied von Dagmar Sanjath nach 20 Jahren Verbandsarbeit
Anlässlich der jüngst stattgefundenen Mitgliederversammlung wurde bei UNIVERSITAS Austria, Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen, ein neuer Vorstand für die Funktionsperiode 2019-2021 gewählt. Der neue Vorstand umfasst sowohl bekannte Gesichter als auch Neuzugänge. Insgesamt handelt es sich bei dem 14-köpfigen Team um einen rein weiblichen Vorstand. „Frauenpower pur für die drängenden Anliegen unseres Berufsstandes, Stichwort Digitalisierung und Automatisierung“, wie es die wiedergewählte Präsidentin Dagmar Jenner auf den Punkt bringt.
Nach 20 Jahren intensiver Verbandsarbeit, angefangen mit ihrer Tätigkeit als Jungmitglieder-Vertreterin, scheidet Generalsekretärin Dagmar Sanjath aus dem Vorstand aus und widmet sich neuen beruflichen Erfahrungen in Übersee. „Sie hat die Verbandsarbeit geprägt wie kaum eine andere Person im Laufe der Verbandsgeschichte – mit ihrem profunden Wissen, ihrer kompromissorientierten Art und ihrem unaufgeregt-humorvollen Zugang“, sagt ihre Nachfolgerin in der Position als Generalsekretärin, die aus Argentinien stammende María Palma. Standing Ovations und eine launige Würdigung durch die frühere Präsidentin Alexandra Jantscher-Karlhuber illustrierten die Wertschätzung für die scheidende Generalsekretärin. Unter den zahlreichen erfolgreichen Tätigkeiten für den Verband sticht zuletzt etwa die Betreuung des Website-Relaunches hervor. Der Berufsverband UNIVERSITAS Austria mit über 800 Mitgliedern ist die größte Interessensvertretung von DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen in Österreich. Seit über 60 Jahren setzt er sich für bessere Rahmenbedingungen der Berufsausübung, Information der Öffentlichkeit über das Berufsbild, Professionalisierung und ständige Weiterbildung der Mitglieder ein.
Rückfragehinweis:
UNIVERSITAS Austria, Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen:
Gymnasiumstraße 50:
1190 Wien:
www.universitas.org
info@universitas.org
23.7.2018
IMAGEKAMPAGNE VON UNIVERSITAS AUSTRIA
Die Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft durch Österreich am 1. Juli war für UNIVERSITAS Austria, Berufsverband für Dolmetschen und Übersetzen, eine gute Gelegenheit, um ab Frühjahr die Öffentlichkeit über die Komplexität unseres Berufsstandes zu informieren. Ein weiteres Ziel war, potentielle Kundinnen und Kundinnen einzuladen, bei Bedarf an Übersetzungs- und Dolmetschleistungen auf die hochqualifizierten Mitglieder von UNIVERSITAS Austria zurückzugreifen. Die mit der Erstellung des Werbesujets beauftragte Werbeagentur Friedl + Partner lieferte unter anderem den „Hahn“-Vorschlag, der die zentrale Botschaft dank Homonym exakt auf den Punkt bringt. Nunmehr ziert der UNIVERSITAS-Hahn unter anderem eine U-Bahn-Werbetafel im 1. Wiener Bezirk in unmittelbarer Nähe von Ministerien, dem Bundeskanzleramt und anderen Einrichtungen mit Translationsbedarf (siehe Foto).
Zug fährt ein – Hahn ist schon da!
Dazu kam die lange angedachte Übernahme einer Tierpatenschaft im Tiergarten Schönbrunn – die Wahl fiel natürlich auf einen prächtigen Hahn.
Übernahme der Tierpatenschaft mit Tiergarten-Direktorin Dagmar Schratter (links UNIVERSITAS-Präsidentin Dagmar Jenner). Foto: Jutta Kirchner
12.7.2018
ÖVGD-Gerichtsdolmetscher wählen neuen Vorstand
Unter großer Beteiligung der Mitglieder wählte der Österreichische Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher (ÖVGD) am 22. März 2018 in der alljährlichen, ordentlichen Generalversammlung einen neuen Vorstand.
©ÖVGD - Der neue Vorstand (Von l.n.r.: E. Schwarzenbacher, L. Katschinka, D. Koller, B. Meßner, A. Zundja, A. Bernardini, M. Danilova, B. Rittsteuer, C. Meyenburg, E. Prantner-Hüttinger)
Andrea Bernardini, Wien, folgt Christine Springer als Präsidentin des ÖVGD. Mit Brigitte Meßner aus Graz wurde zum ersten Mal eine Bundesländervertreterin zur Vizepräsidentin gewählt. Die Bemühungen um vermehrte Einbindung der Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern waren mehrfach erfolgreich, da auch Almir Zundja (1. Kassier) und Maria Danilova aus Tirol sowie Elisabeth Prantner-Hüttinger aus Salzburg in das ÖVGD-Leitungsorgan gewählt wurden. Bettina Rittsteuer aus dem Burgenland verstärkt die Vertretung der Bundesländer. Aus den Reihen der Wiener Gerichtsdolmetscher wurden Christina Meyenburg, 2. Kassier, und Liese Katschinka, welche weiterhin die internationalen Agenden betreut, sowie Dietmar Koller und Erich Schwarzenbacher gewählt, die beide als Richter und Gerichtsdolmetscher tätig sind.
Die neu gewählte Präsidentin und die bei der Generalversammlung anwesenden ÖVGD-Mitglieder dankten Christine Springer für ihr jahrzehntelanges Engagement als Verbandspräsidentin. Aufbauend auf den Leistungen der bisherigen Präsidentin und der früheren Mitglieder des Vorstandes wird sich der neue Vorstand den zukünftigen Aufgaben mit Tatkraft und Elan stellen.
Seit einigen Jahren stehen die Gerichtsdolmetscher vor zahlreichen Herausforderungen. Zum Beispiel verhindern die Budgeteinsparungen eine angemessene Honorierung und die seit vielen Jahren überfällige Inflationsabgeltung der Dolmetschgebühren und brachten sogar teils drastische Kürzungen. Die Folge ist ein Mangel an qualifizierten Sprachdienstleistern.
Die Fluchtbewegung und die damit verbundene Integration von Menschen aus Ländern mit Sprachen, für die es in Österreich keine formale Dolmetsch- und Übersetzerausbildung gibt, erfordern innovative Schulungsmaßnahmen und Zulassungsverfahren zum Gerichtsdolmetschen. Asyl-, Polizei- und Gerichtsbehörden sollen bei ihrer Arbeit mit zertifizierten Gerichtsdolmetschern zusammenarbeiten können, die mit ihrer professionellen Dolmetschleistung zum raschen, effizienten und kostensparenden Gelingen von Verfahren beitragen.
28. 9. 2017
UN-Anerkennung für die professionelle Sprachmittlung1
Am 30. September wird in vielen Ländern der Welt der Internationale Tag des Übersetzens gefeiert. 1993 vom Internationalen Übersetzerverband FIT erstmals proklamiert, wurde der Internationale Tag des Übersetzens am 24. Mai 2017 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution A/71/L.682 zu einem offiziellen UN-Feiertag erklärt. In der Resolution wird die Völker verbindende Rolle von professionellen Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern und ihr Beitrag zu Frieden, Verständigung und Entwicklung offiziell anerkannt und die UNESCO-Empfehlung von Nairobi3 aus dem Jahr 1976 entsprechend ergänzt. Die UN-Resolution hält u. a. fest, dass professionelle Übersetzungs- und Dolmetschleistungen in allen Lebensbereichen unverzichtbar sind, wenn es darum geht, ein positives Klima, Klarheit und Produktivität im internationalen öffentlichen Diskurs und in der zwischenmenschlichen Kommunikation zu ermöglichen. Es wird auch auf die Notwendigkeit einer fundierten Ausbildung für ÜbersetzerInnen, DolmetscherInnen und TerminologInnen hingewiesen, um den durch die zunehmende internationale Zusammenarbeit und Vernetzung steigenden Bedarf an professionellen sprachmittlerischen Leistungen zu decken. Diese werden auch in Zukunft eine entscheidende Rolle bei der Sicherung des Weltfriedens und des Wohlstands der Menschen spielen. Der Internationale Tag des Übersetzens (ITD) fällt in die Internationale Woche der Gehörlosen (IWD). Es ist zu hoffen, dass die von den Vereinten Nationen aus diesem Anlass angesetzten Veranstaltungen auch die wichtige Rolle der nationalen und regionalen Gebärdensprachen, vor allem bei der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG), unterstreichen werden. 2017 ist auch in anderer Hinsicht eine wichtige Wegmarke für den Internationalen Übersetzerverband FIT und den Sprachmittlerberuf: Die Europäische Kommission und damit die Europäische Union werden den Internationalen Tag des Übersetzens erstmals gemeinsam mit dem Europäischen Tag der Sprachen (EDL) begehen, nachdem im Vorjahr ein diesbezüglicher Beschluss von der EU-Generaldirektion Übersetzen, der EU-Generaldirektion Dolmetschen und der FIT gefasst wurde. Das von der FIT ausgegebene Motto für den Internationalen Tag des Übersetzens 2017 lautet „Übersetzen und Vielfalt“. Die österreichischen Verbände der Sprachmittlerberufe feiern den Tag traditionell gemeinsam. 2017 wird das Fest von Universitas Austria ausgerichtet.1 Übersetzer, Dolmetscher und Terminologen werden im Allgemeinen mit dem Oberbegriff „Sprachmittler“ bezeichnet.
2 http://www.undocs.org/a/71/L.68
3 UNESCO Recommendation on the Legal Protection of Translators and Translations and the Practical Means to Improve the Status of Translators, Nairobi, 1976, http://portal.unesco.org/en/ev.php-URL_ID=13089&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html
3. 8. 2017
Martin Pollack und György Buda bei Weltkongress in Brisbane ausgezeichnet
Den klingenden Namen Aurora Borealis trägt ein Preis, der heute dem in unseren Breiten bereits vielfach ausgezeichneten Übersetzer Martin Pollack in Brisbane/Australien verliehen wurde. Die Auszeichnung wurde ihm von der Fédération Internationale des Traducteurs zuerkannt, dem Weltverband von Interessenvertretungen der Übersetzungsberufe. Sie würdigt die Qualität seiner Übersetzungen von großen Autoren der polnischen Literatur, wie etwa Ryszard Kapuściński, Wilhelm Dichter oder Henryk Grynberg. Pollacks Leistung liegt nicht nur in der auf besonderer Sorgfalt und (Er-)findungsgabe beruhenden sprachlichen Präzision seiner Übersetzungen, sondern auch darin, dass ihm der Klang des Originals ein Anliegen ist und es ihm gelingt, die innere Stimme des Textes zu bewahren.
Martin Pollack erinnerte in seiner Dankesrede an die Schriftsteller- und Übersetzerkolleginnen und -kollegen, die weltweit verfolgt werden, weil sie die Freiheit des Wortes verteidigen, und verband damit den Aufruf: „Wir müssen uns laut und deutlich für sie einsetzen.“ Er widmete den Preis seiner polnischen Übersetzerin Karolina Niedenthal und allen polnischen Übersetzerkollegen und -freunden. Mit György Buda wurde ein weiterer, ebenfalls bereits reich mit Preisen bedachter österreichischer Übersetzer in Brisbane geehrt. Er erhielt die Karel-Čapek-Medaille, die für literarische Übersetzungen aus einer weniger verbreiteten Sprache verliehen wird. Seine Übersetzungen aus dem Ungarischen stellen ein in seiner Vielfalt und Intensität kaum zu überbietendes Textuniversum dar, dessen Herausforderungen er meisterhaft bewältigt. Die Flüche bei Imre Kertész etwa oder die ideenreiche und innovative Sprache von Peter Esterházy, die sich aus den verschiedensten historischen und aktuellen Bezügen zu Kunst, Literatur usw. speist, finden in ihm einen ebenso lustvoll mit der Sprache spielenden Übersetzer. György Buda, der auch als Gerichtsdolmetscher und Fachübersetzer bzw. -dolmetscher tätig ist, zeigte sich sehr erfreut darüber, dass alle drei österreichischen Mitgliedsverbände in der FIT ihn gemeinsam für diese Auszeichnung vorgeschlagen hatten, und sagte in seiner Dankesrede: „Es erfüllt mich mit Stolz, dass meine Kollegen in allen Bereichen meiner übersetzerischen Tätigkeit der Meinung waren, dass meine Arbeit diese Auszeichnung verdient.“ Beide Auszeichnungen wurden in einem weltweiten Wettbewerb auf Vorschlag der nationalen Übersetzerverbände von unabhängigen Preisjurys vergeben und im Rahmen des alle drei Jahre stattfindenden Weltkongresses der FIT in Brisbane verliehen. Die nominierenden Verbände sind die IG Übersetzerinnen Übersetzer, UNIVERSITAS Austria und der Österreichische Verband der Gerichtsdolmetscher ÖVGD, die in der Translationsplattform zusammenarbeiten. Martin Pollacks Dankesredehttps://youtu.be/oa1RgXB8Lig György Budas Dankesrede
https://youtu.be/TzJspq_bbgU
1.2.2017
EULITA-KONFERENZ IN WIEN
Der Europäische Verband der Gerichtsdolmetscher (EULITA – European Legal Interpreters and Translators Association) hält seine diesjährige Konferenz in Wien ab. Für den 30. März ist am Vormittag ein Besuch des Justizzentrums geplant, in dessen Rahmen vor allem die ausländischen Gäste an Gerichtsverhandlungen teilnehmen können. Am Nachmittag findet im Haus der EU ein Workshop zu aktuellen Themen statt. Am Freitag berichten die Vortragenden über die verschiedenen Facetten des Gerichtsdolmetschens. Natürlich darf auch ein Heurigenbesuch (am Freitagabend) nicht fehlen. Schließlich hält der Verband am Samstag seine Generalversammlung ab, in deren Rahmen ein neuer Vorstand gewählt wird. Interessenten finden weitere Informationen auf der EULITA-Website: www.eulita.eu
22. 12. 2013Die POLNISCHE GESELLSCHAFT VEREIDIGTER ÜBERSETZER UND FACHÜBERSETZER TEPIS
in Kooperation mit dem ÖSTERREICHISCHEN GERICHTSDOLMETSCHERVERBAND (ÖVGD)
unter der Schirmherrschaft der EUROPEAN LEGAL INTERPRETERS AND TRANSLATORS ASSOCIATION (EULITA) und DES AUSSCHUSSES FÜR RECHTSÜBERSETZEN UND GERICHTSDOLMETSCHEN DES INTERNATIONALEN ÜBERSETZERVERBANDES (FIT)
lädt ein zur internationalen Konferenz NEUE AUFGABEN FÜR JURISTISCHE ÜBERSETZER UND DOLMETSCHER IM ERWEITERTEN EUROPA im Hotel Europejski, Krakau, Polen, von 3.-5. April 2014 Konferenzsprachen: Englisch, Deutsch, Russisch und Polnisch
CALL FOR PAPERS Im Jahr 2004 traten zehn Länder, vorwiegend in Mittel- und Osteuropa, der EU bei. Sowohl der Acquis communautaire als auch die EU-Richtlinie 2010/64 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren haben den rechtlichen und beruflichen Status von im juristischen Bereich tätigen Übersetzern und Dolmetschern tiefgreifend verändert. Anlässlich des zehnten Jahrestages der EU-Erweiterung bietet die Konferenz in Krakau den am Strafverfahren Beteiligten und den Ausbildern von juristischen Übersetzern und Dolmetschern eine Plattform, um über die größten Herausforderungen und Errungenschaften des letzten Jahrzehnts zu berichten. Weiterlesen auf: http://www.tepis.org.pl/pdf-doc/krakow-2014/ck-2014-de.pdf
The Polish Society of Sworn and Specialized Translators TEPIS, in cooperation with the Association of Austrian Court Interpreters (ÖVGD) and under the auspices of the European Legal Interpreters and Translators Association (EULITA), invites you to the International Conference 'New Tasks for Legal Interpreters and Translators in the Enlarged Europe' to be held in Kraków on 3-5 April 2014. Read on at http://www.tepis.org.pl/pdf-doc/krakow-2014/ck-2014-en.pdf
1.2.2013Mit dem Export boomt auch die Übersetzungsbranche
Für deutsche Exporteure war 2012 ein gutes Jahr, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen. Im Windschatten des Außenhandels boomte auch die Übersetzungsbranche. Experten des US-Beratungsunternehmens Common Sense Advisory schätzen das weltweite Wachstum der Sprachdienstleistungsbranche im Jahr 2012 auf 12 Prozent und das Marktvolumen auf 33,5 Milliarden US-Dollar. Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) wollte wissen, wie sich diese Entwicklung in Deutschland bemerkbar macht und führte im Januar eine anonyme Online-Umfrage in den Reihen seiner über 7.000 Mitglieder durch. Gefragt wurde nach der Auftragslage 2012 und der Honorarentwicklung. Ergebnis: 45 Prozent der Befragten gaben an, dass das Auftragsvolumen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, bei 23 Prozent blieb es gleich, 32 Prozent verzeichneten einen Auftragsrückgang. Das Honorar stagnierte bei 67 Prozent der Teilnehmer, 24 Prozent erzielten höhere Honorare. Insgesamt beteiligten sich 660 Dolmetscher und Übersetzer an der Kurzumfrage.
„Die steigende Nachfrage zeigt, dass gute Übersetzungen und Dolmetscherleistungen für den Export eine wichtige Rolle spielen“, so BDÜ-Präsident André Lindemann. „Dolmetscher und Übersetzer sind ein wichtiges Zahnrad im Getriebe der Exportwirtschaft.“ Das Umfrageergebnis zeige jedoch auch, dass nicht alle von der höheren Nachfrage profitieren – und das Honorar nicht automatisch wächst. „Übersetzer müssen immer schneller arbeiten und sich einem harten Preiskampf stellen.“ Weit mehr als die Hälfte der 38.000 Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland arbeitet laut Mikrozensus 2011 freiberuflich.
Ein Grund für den Preiskampf ist der sogenannte „graue Markt“: Um Übersetzungskosten zu sparen, wählen viele Unternehmen den günstigsten Anbieter aus. Doch diese Strategie geht oft nicht auf. Immer wieder hört der Verband von Fällen, bei denen Übersetzungen – vielleicht schon in Broschüren gedruckt – von Vertriebsleuten in den Auslandsfilialen der Unternehmen als fehlerhaft beanstandet werden. Lindemann: „Übersetzer ist nicht gleich Übersetzer. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Theoretisch kann sich jeder so nennen.“ Schnell könnten schlechte Übersetzungen dann zu Erfolgsbremsen werden.
Der Verband rät Unternehmen, nur mit Profis zusammenzuarbeiten, die für den Beruf qualifiziert sind und Erfahrung in der gewünschten Branche mitbringen. Hilfe bei der Suche nach geprüften Dolmetschern und Übersetzern bietet die Online-Datenbank des BDÜ auf dieser Website: Hier können Auftraggeber kostenfrei die Kontaktdaten von über 7.000 Dolmetschern und Übersetzern für mehr als 80 Sprachen nach Fachgebieten recherchieren. Alle verzeichneten Sprachexperten sind Mitglied im BDÜ und mussten vor der Aufnahme in den Verband ihre Qualifikation für den Beruf nachweisen (Erläuterungen siehe Website).
Mehr auf http://www.bdue.de
Quelle: Pressemitteilung des BDÜ vom 31.1.2013
8.11.2012
UntertitlerInnen in Finnland gegen schlechtere Arbeitsbedingungen
Der finnische Privatsender MTV Media lagerte mit Anfang Oktober seine Untertitelungstätigkeit an die Firma BTI International aus. 98 der 110 betroffenen UntertitelungsexpertInnen nahmen ihr Recht nach dem finnischen Gesetz wahr und kündigten ihren Vertrag auf. Die Kolleginnen und Kollegen wollten nicht für eine Firma arbeiten, die ihre UntertitlerInnen bekannt schlecht entlohnt, sie in die Selbstständigkeit zwingt, das Urheberrecht an ihren Werken für sich in Anspruch nimmt und Kollektivvertragsverhandlungen verweigert.
Mehr dazu unter www.av-kaantajat.fi/in_english/?x245667=339003
13.07.2012
EMT logo becomes an EU trademark
The European Commission and the European Master’s in Translation network recently reached a long-awaited milestone in their common efforts to promote professional translation standards at European level when they successfully registered an EU trademark for the EMT scheme.
The EMT logo, originally designed by staff of the Commission Directorate-General for Translation (DGT), has been central to the project’s visual identity. Now, following a Commission decision and registration by the Office for the Harmonisation of the Internal Market (OHIM), the logo is a European mark and will be used to distinguish the EMT-level professional translator training at Master’s level even better. The EMT network now has exclusive rights to use the logo, which is subject to intellectual property rules.
The logo appears on the graduation certificates issued to students when they successfully complete their Master’s studies in translation and also on the certificates of membership of the EMT network. This trademark registration is not only an important legal step but also a symbolic achievement towards wider recognition of the translation profession.
Since 2009 the European Master’s in Translation scheme has come to be a well-known benchmark in translator education and in the language industry. The network now spans 54 programmes focusing on professional training for translators throughout the European Union and in neighbouring countries.
The next exercise to select new members is scheduled in 2014. Membership of the network is obtained by passing an academic assessment of training standards. Only members of the network are allowed to use the trademark logo as proof of their compliance with the EMT standards of quality in professional translator training.
In the past, translation programmes that were not members of the network were misrepresented as participating in the scheme by claiming EMT standards without undergoing an assessment. This trademark registration will provide stronger protection for the network’s efforts to achieve excellence.
more information: Directorate-General for Translation Communication and Information Unit DGT-Communication@ec.europa.eu ec.europa.eu/dgs/translation facebook.com/translatingforeurope10.05.2012
Translationsplattform führt Gespräche mit Ausbildungszentren an den Unis Wien, Graz und Innsbruck
Vertreterinnen der Translationsplattform trafen sich am 10. Mai mit VertreterInnen des ZTW (Wien), ITAT (Graz) und INTRAWI (Innsbruck) zu einem Meinungsaustausch über Curricula. Diese sollen so gestaltet sein, dass zukünftige ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen auf die Erfordernisse eines im Wandel begriffenen Marktes bestmöglich vorbereitet werden. Die Gespräche verliefen sehr konstruktiv und sollen fortgeführt werden, um den Austausch zwischen Praxis und Lehre zu intensivieren.
Foto: © 2012 by Barbara Gerstbach
Jänner 2012
Von falschen Freunden und übersetzerischen Fettnäpfchen:
Anmerkungen über Merkwürdigkeiten und Peinlichkeiten in der Übersetzung
der Steve-Jobs-Biografie
Quelle: Wiener Zeitung, 24.1.2012
http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wz_digital/testlabor/429774_Merkwuerdiges-und-Peinliches-in-der-Uebersetzung-der-Steve-Jobs-Biografie.html
Aus einem Interview mit Maja Haderlap, der Bachmann-Preisträgerin 2011, über ihren ausgezeichneten Roman "Engel des Vergessens"
"Ich freue mich darauf, den Roman bald in der slowenischen Übersetzung -- nicht von mir! -- zu lesen. Ich könnte den Roman nämlich nicht in das Slowenische übersetzen, weil ich als Übersetzerin nicht funktioniere. Ich wechsle die Sprache, ich übersetze nicht."
Quelle: Salzburger Nachrichten, Ausgabe 21.1.2012
http://search.salzburg.com/articles/22594833?highlight=Engel+des+Vergessens+
August 2011
Zu lange übersetzt?
Dass Dominique Strauß-Kahn sechs Wochen auf die entlastende Übersetzung eines Telefongesprächs, das schließlich zu seiner Freilassung aus dem strengen Hausarrest führte, warten musste, verwunderte Anfang Juli die Beobachter auf der ganzen Welt. Es handelte sich um ein Telefonat des mutmaßlichen Opfers der versuchten Vergewaltigung und Kronzeugin in dem aufsehenerregenden Fall, in dem sie sich offenbar mit ihrem Freund über die mögliche finanzielle Verwertbarkeit der Begegnung mit dem ehemaligen IWF-Boss unterhielt. Die in dem inkriminierenden Telefonat verwendete Sprache: Fulani. Da finden Sie einmal jemand, der das schnell übersetzen kann!
Ein Telefonat gab den Ausschlag – Zeit online vom 2.7.2011
(http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-07/strauss-kahn-telefonat)
Community Interpreting Austria
Seit kurzem gibt es eine von UNIVERSITAS Austria initiierte Facebook-Gruppe, die sich mit dem Thema Community Interpreting auseinandersetzt und eine Vernetzung der betroffenen Berufsgruppen anstrebt. Community Interpreting (CI, "Kommunaldolmetschen") soll Menschen, deren Muttersprache von jener ihres Gast- oder Aufenthaltslandes abweicht, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen ermöglichen. CI kann aber nur funktionieren, wenn entsprechend qualifizierte KommunaldolmetscherInnen eingesetzt werden. Mehr dazu unter: www.facebook.com/Community.Interpreting.Austria <http://www.facebook.com/Community.Interpreting.Austria>
Mehr über eine gerade anlaufende Ausbildung zum Kommunaldolmetscher/zur Kommunaldolmetscherin an der Universität Graz unter: http://www.uniforlife.at/index.php?lang=de&page=content/ulehr-kdolmetschen-de.html <http://www.uniforlife.at/index.php?lang=de&page=content/ulehr-kdolmetschen-de.html>
Mai 2011
Ganz dumm gelaufen!
Dass es einen mitunter teuer zu stehen kommt, wenn bei Verträgen auf eine ordnungsgemäße Übersetzung verzichtet wird, merkte kürzlich der Franzose Nicolas Granatino am eigenen Leib: Er heiratete eine deutsche Millionärin, unterzeichnete einen Ehevertrag bei einem deutschen Notar, ohne auf eine schriftliche Übersetzung der Vereinbarung zu bestehen, und merkte erst bei der Scheidung, dass er damit auf umfangreiche finanzielle Ansprüche verzichtet hatte. Sein Vorbringen vor den englischen Gerichten (das Ehepaar lebte in London), den Inhalt des Vertrages nicht verstanden zu haben, wurde vom englischen Supreme Court abgelehnt. Begründung: Der Notar hatte bei der Beurkundung eigentlich vertagen wollen, da keine Übersetzung des Vertrages für den Ehemann vorgelegen war, Granatino hatte sich aber mit der mündlichen Übersetzung durch den Notar begnügt. Außerdem, so der Supreme Court, habe Granatino vier Monate bis zur Eheschließung Zeit gehabt, sich doch noch über die Inhalte des abgeschlossenen Ehevertrages eingehend zu informieren. Ärgerlich für den Geschiedenen, der Arme muss sich nun mit einem jährlichen Unterhalt von umgerechnet ca. EUR 85.000 zufriedengeben.
Wer nicht übersetzt, bleibt dumm - Legal Tribune ONLINE vom 5.4.2011
(http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2944/teure_millionaersscheidung_wer_nicht_uebersetzt_bleibt_dumm/)
Bald besser bezahlt?
Das Thema der finanziellen Beteiligung von literarischen Übersetzungen wurde Anfang April in den Salzburger Nachrichten wieder aufgegriffen. In Deutschland gab es dazu bereits 2009 ein einschlägiges Gerichtsurteil: Nach siebenjährigem Rechtsstreit war dem Übersetzer eines Sachbuchs in letzter Instanz vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) zuerkannt worden, dass das ursprünglich vertraglich vereinbarte Honorar von EUR 19 pro Seite „nicht angemessen“ war. Daher wurde dem Übersetzer eine weitergehende Vergütung zugesprochen. Ab einer Auflagenhöhe von 5.000 Exemplaren steht dem/der ÜbersetzerIn eines belletristischen Werkes oder eines Sachbuchs seither eine Beteiligung von 0,8 % (bei Hardcover-Ausgaben) und 0,4 % (bei Taschenbüchern) des Nettoladenverkaufspreises zu. In der jüngsten Festsetzung des BGH wurde nun die Beteiligung der ÜbersetzerInnen an den Nettoerlösen von Nebenrechten, wie beispielsweise Verfilmung oder elektronische Publikation, neu festgelegt: Ein Fünftel des Anteils, der dem Originalautor zusteht, soll in Deutschland künftig an den/die ÜbersetzerIn gehen. Ob und wann sich eine ähnliche Regelung auch in Österreich durchsetzen wird, ist derzeit noch nicht absehbar – der Verfasser des Artikels in den Salzburger Nachrichten, ein österreichischer Jurist, Schriftsteller und Übersetzer, ist jedenfalls zuversichtlich und vertraut vor allem auch auf eine gesamteuropäische oder internationale Lösung.
Vergütung für Übersetzer - Salzburger Nachrichten ONLINE, 5.4.2011
(http://search.salzburg.com/articles/17794860?highlight=verg%C3%BCtung+f%C3%BCr+%C3%BCbersetzer+)
Verhütung vollumfänglich erlaubt?
Wie es zu einem bedeutungsschwangeren Fehler bei der Übersetzung des neuen Jugendkatechismus kam, war in der Tageszeitung „Die Presse“ Mitte April nachzulesen. Das Werk mit der Bezeichnung „Youcat“, das die Lehre der katholischen Kirche jugendgerecht erklären soll, wird geplantermaßen 2011 in insgesamt 25 Sprachen veröffentlicht werden. Leider ist es bei der Übersetzung zu teilweise sinnstörenden Missinterpretationen gekommen: In der italienischen Ausgabe etwa wurde auf Grund eines Übersetzungsfehlers Empfängnisverhütung für zulässig erklärt, was dem moralischen Dafürhalten des katholischen Bodenpersonals wohl kaum entsprechen dürfte. Tausende Exemplare des italienischen Youcat, der bereits in den Buchhandlungen zum Verkauf angeboten wird, müssen nun vernichtet oder mit Korrekturblättern versehen werden. Aber auch die Übersetzungen in andere Sprachen weisen teilweise gravierende Mängel auf. Kardinal Schönborn, unter dessen Leitung die deutsche Originalfassung entstanden war, will nun eine Taskforce für die notwendige Revision in allen Sprachen einsetzen. Auf die Geburtenzahlen in Italien werden ob der vermeintlich erlaubten Verhütung vorerst keine drastischen Auswirkungen erwartet.
Übersetzungsfehler: Kirche erlaubt Verhütung - Die Presse ONLINE, 14.4.2011
(http://diepresse.com/home/panorama/religion/650458/Uebersetzungsfehler_Kirche-erlaubt-Verhuetung?_vl_backlink=/home/panorama/religion/index.do
)
Jänner 2011
Theaterstück „die unvermeidlichen“
Die österreichische Schriftstellerin Kathrin Röggla hat soeben ein Stück über Simultandolmetscher „die unvermeidlichen“ herausgebracht. Im Februarheft der Fachzeitschrift „Theater der Zeit“ ist das Stück abgedruckt. In einem begleitenden Interview erklärt Röggla, wie sie es verstanden haben möchte: „Das Stück ist eine Komödie“, sagt sie, „aber eine unheimliche.“ Uraufführung am 6. Februar, weitere Aufführungen 19. Februar sowie 1., 11. und 20. März im Nationaltheater Mannheim, Studiobühne, zudem Gastspiel bei den Frankfurter Positionen am 9. Februar.
8. November 2010
Gesetzesentwurf - Änderungen für Gerichtsdolmetscher und Protestschreiben
Protestbrief
Synopse Gesetzesentwurf
Oktober 2010
90 Jahre Österreichischer Verband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher
Mit einem Festakt in den Festsälen des Bundesministeriums für Justiz beging der ÖVGD am 1. Oktober 2010 sein 90-jähriges Jubiläum. Nach der Eröffnung der Jubiläumsfeier durch Dipl.-Dolm. Christine Springer, der Präsidentin des Verbandes, folgten Grußworte des Österreichischen Berufsverbandes für Dolmetschen und Übersetzen "UNIVERSITAS Austria", sowie des Internationalen Übersetzerverbandes F.I.T. und des Europäischen Verbandes der Übersetzer und Dolmetscher für das Justizwesen EULITA. Der Präsident des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs trat als nächster Redner an das Pult. Die Begrüßungsworte der Bundesministerin für Justiz an die Festversammlung wurden von Frau Sektionschef Dr. Constanze Kren übermittelt. Schließlich beschrieb Mag. Friedrich Forsthuber, der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien, in seinem Festvortrag "90 Jahre ÖVGD - Eine Erfolgsgeschichte" die Meilensteine in der Geschichte des Verbandes. Er hob insbesondere die zunehmende Professionalisierung des Gerichtsdolmetscherberufs in den letzten 30 Jahren hervor, welche in hohem Maße das Verdienst der Präsidentin des Verbandes ist. - Der Festakt, an dem auch Vertreter österreichischen Gerichtshöfe und befreundeter Verbände im Ausland teilnahmen, endete mit einem Buffet-Empfang. Das gemütliche Beisammensein bot Mitgliedern und Verbandsgästen ausreichend Gelegenheit, Erinnerungen auszutauschen und Kontakte zu erneuern.
Dipl. Dolm. Liese Katschinka, Vizepräsidentin
Newsroom der Generaldirektion Justiz, Oktober 2010
Recht auf faires Verfahren: Justizminister der EU schreiben Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren fest
Die Justizminister der EU-Staaten haben einen Richtlinienvorschlag angenommen, der das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren gewährleistet. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament hatten der Regelung bereits im Juni zugestimmt. Dies ist die erste EU-Maßnahme überhaupt, mit der gemeinsame Mindestnormen für Verteidigungsrechte in Strafverfahren festgelegt werden. Sie garantiert den Betroffenen das Recht auf Hinzuziehung eines Dolmetschers in Strafverfahren vor allen Gerichten der EU und auf Rechtsberatung in ihrer Sprache. Eine solche Maßnahme, die EU-weit faire Verfahren für jedermann sicherstellt, ist längst überfällig. Ihr werden weitere Maßnahmen zur Festlegung gemeinsamer EU-Normen für Strafverfahren folgen. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun drei Jahre Zeit, um die EU-Regelung in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Das Europäische Parlament stimmte im Juni mit großer Mehrheit dem ausgehandelten Entwurf zu (IP/10/746). Voraussetzung dafür war ein Kompromiss, auf den sich Rat, Kommission und Parlament am 27. Mai verständigt hatten. Das Parlament bestätigte diesen Kompromiss am 15. Juni. Die Richtlinie garantiert den Bürgern das Recht auf Verwendung ihrer eigenen Sprache in Verhandlungen und Vernehmungen in allen Abschnitten eines Strafverfahrens vor einem Gericht der EU. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Information und Rechtsberatung in ihrer eigenen Sprache. Die Kommission bestand auf das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren, weil es entscheidend dazu beiträgt, die uneingeschränkte Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs sowie der Charta der Grundrechte zu garantieren. Die Richtlinie garantiert zudem, dass die Bürger eine schriftliche Übersetzung aller maßgeblichen Unterlagen wie der Anklageschrift erhalten und bei allen Anhörungen und Vernehmungen sowie bei Treffen mit ihren Rechtsanwälten Anspruch auf Beiziehung eines Dolmetschers haben. Auf diese Rechte kann nur verzichtet werden, wenn der Betreffende zuvor eine Rechtsberatung erhalten hat oder umfassend über die Konsequenzen eines solchen Verzichts informiert worden ist. Die Kosten der Übersetzung und Verdolmetschung trägt nicht die betroffene Person, sondern der Mitgliedstaat. Ohne gemeinsame Mindestnormen, die ein gerechtes Verfahren garantieren, werden Justizbehörden eine Person nur ungern an ein Gericht in einem anderen Land überstellen. Das kann zur Folge haben, dass EU-Vorschriften zur Verbrechensbekämpfung - wie der Europäische Haftbefehl - nicht in vollem Umfang angewandt werden. 2007 wurde in 11 000 Fällen ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt, 2005 nur in 6 900 Fällen. Nach Ansicht der Kommission sollten die EU-Bestimmungen über die Verfahrensrechte, darunter das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung, bei diesen Haftbefehlen in Zukunft grundsätzlich Anwendung finden. Statt der üblichen zwei Jahre haben die EU-Mitgliedstaaten nun drei Jahre Zeit, diese Vorschriften umzusetzen, damit die erforderlichen Übersetzungen angefertigt werden können.
Hintergrund
Seit 8. Oktober ist die Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren in Kraft. Die deutsche Fassung steht Interessierten im Anhang zur Verfügung.
Im November 1950 - also vor 60 Jahren - wurde die MRK angenommen. Seither wurden die Bestimmungen über den Zugang zu Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in der Rechtssprechung des Gerichtshofs weiterentwickelt und nunmehr in der EU-Richtlinie festgeschrieben.
25. Juni 2010
EU-Richtlinie für das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren vom europäischen Parlament verabschiedet
Juni 2010
ÜbersetzerInnen haben Namen - und ein Recht auf Namensnennung
Übersetzungen sind je nach Textsorte und Nutzungszweck zwischen Dienstleistung und künstlerischer Tätigkeit angesiedelt. Aber unabhängig davon, ob es sich um „schöngeistige“ Literatur handelt oder um Texte, bei denen die Kommunikation im Vordergrund steht, genießen Übersetzungen als Bearbeitungen eines Originals Urheberrechtsschutz. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass es sich dabei in aller Regel um eigentümliche geistige Schöpfungen handelt, die durch die individuelle Leistung des Übersetzers oder der Übersetzerin zustande kommen. Zu Recht, denn Interpretationskunst und sprachliches Gestaltungsvermögen sind dabei schon aufgrund der idiomatischen Verschiedenheit der Sprachen unerlässlich.Da es bei der Übersetzung wie bei jedem anderen schöpferischen Werk so sehr auf die/den Einzelnen ankommt, sieht das Urheberrecht bestimmte Persönlichkeitsrechte vor. Dazu gehört auch das Recht, im Zusammenhang mit dem eigenen Werk namentlich genannt zu werden (§ 20 UrhG). In den meisten Fällen ist das heute eine Selbstverständlichkeit. Noch vor wenigen Jahren musste dieses Recht allerdings immer wieder mit Nachdruck eingefordert werden. Die Wende zum Besseren brachte ein Fall, der bis zum Obersten Gerichtshof ging: Ein Übersetzer klagte den ORF, weil dieser es verabsäumt hatte, seinen Namen in einer Radiosendung zu erwähnen, die zu einem guten Teil mit Zitaten aus von ihm übersetzten Werken bestritten wurde. Der OGH gab ihm Recht und verwies auf die werbende Wirkung der Namensnennung, die es zu schützen gelte (OGH am 29. Jänner 2002, Geschäftszahl 4Ob293/01v).
Februar 2010
Bücher googlen
Das umstrittene „Google Book Settlement“, das ganze Bibliotheken von Büchern online zugänglich machen sollte und insbesondere in Europa von vielen als Enteignung der UrheberInnen bezeichnet wurde, hat nach massiven Protesten vor allem aus Europa nun eine deutliche Änderung erfahren. So soll das Abkommen nur für Bücher gelten, die urheberrechtlich in den USA, Kanada, Großbritannien oder Australien registriert sind. Viele deutschsprachige AutorInnen und Verlage sind damit aus der Buchsuche ausgenommen. Betroffen sind aber nach wie vor viele vor 1978 erschienene deutschsprachige Bücher, die im US-Copyrightregister eingetragen sind. Verwaiste Bücher, d.h. Bücher, die vergriffen und deren Urheber nicht auffindbar sind, die aber noch urheberrechtlich geschützt sind, dürfen in digitaler Form verkauft werden. Die Einnahmen werden aber für zehn Jahre eingefroren. In dieser Zeit können Urheberrechtsinhaber ihre Ansprüche geltend machen. Danach werden nicht beanspruchte Gelder an Stiftungen ausgeschüttet bzw. für die Urhebersuche verwendet.
Bei der bislang strittigen Beurteilung der Frage, ob ein Buch lieferbar („commercially available“) ist, werden jetzt auch die Angaben im Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) und Bezugsmöglichkeiten bei deutschen Händlern berücksichtigt. Damit ist ein großer Teil der deutschsprachigen Autoren und Verlage nicht mehr oder deutlich weniger stark von dem Settlement betroffen.
Der neue Vorschlag beinhaltet auch eine Vertretung nicht-amerikanischer Rechteinhaber in den Leitungsgremien des geplanten Buchrechteregisters („Book Rights Registry“).
Google hat aufgrund von Vereinbarungen mit großen Bibliotheken bis dato etwa sechs Millionen vergriffene Bücher eingescannt, die über die Google Buchsuche in Ausschnitten (allerdings oft sehr großen) abrufbar sind. Das Abkommen wird Google verschiedene Geschäftsmodelle ermöglichen, wie das Herunterladen von digitalen Ausgaben der gescannten Bücher oder Print-on-Demand-Ausgaben. 63% der Einnahmen sollen an die Rechteinhaber, d.h. AutorInnen und Verlage gehen. Eine verstärkte Monopolisierung des Buchmarktes im Internet wird als Konsequenz dieses Abkommens befürchtet.
Die abschließende Anhörung findet am 18. Februar statt.
Weitergehende Informationen finden sich auf der Seite der Authors' Guild, die eine der Vertragsparteien auf Autorinnenseite ist (und daher die positiven Aspekte des Abkommens vielleicht allzu sehr in den Vordergrund stellt):
Februar 2010
Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über das Recht auf Übersetzung und Dolmetschung im Strafverfahren
Im Herbst 2009 wäre der Rahmenbeschluss zum Recht auf Dolmetschen und Übersetzen im Strafverfahren nach langen Jahren der Verhandlungen in diversen EU-Gremien beinahe zustande gekommen, aber mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember war ein neues Legislativvorhaben erforderlich. Österreich hat nun mit einigen anderen EU-Staaten (insgesamt einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten) als Co-Initiator eine Gesetzgebungsinitiative für eine diesbezügliche Richtlinie im Europa-Parlament eingebracht.Der Text entspricht im Wesentlichen dem des Rahmenbeschlusses, sollte aber in einigen Punkten noch nachgebessert werden. Zum Beispiel:
1.) Gemeinsam mit dem Rahmenbeschluss zum Recht auf Dolmetschung und Übersetzung wurde auch ein „Proposal for a Resolution of the Council and the Governments of the Member States meeting within the Council fostering the implementation by Member States of the right to interpretation and to translation in criminal proceedings“ verabschiedet, der auf dem Schlussbericht des „Reflection Forum on Multilingualism and Interpreter Training“ beruht und Empfehlungen zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses enthält. Ein derartiges Dokument wäre im Zusammenhang mit dem nunmehrigen Richtlinienentwurf ebenfalls zu begrüßen, da es in vielen Mitgliedstaaten den Beteiligten ein Hilfsmittel zur Umsetzung der Richtlinie geben würde (Artikel 5 des Richtlinienentwurfs), das gleichzeitig auch zu einer allmählichen Vergleichbarkeit des Gerichtsdolmetscherwesens führen würde.
2.) Punkt 11) der Einleitung zum Richtlinienentwurf sieht vor, dass in den Kontakten zwischen dem Rechtsbeistand und einer verdächtigten Person oder einem Beschuldigtem vom Einsatz eines Gerichtsdolmetschers Abstand genommen werden könnte. Wie die Praxis zeigt, entstehen gerade bei solchen Kontakten auf Grund der unzulänglichen sprachlichen Kommunikation häufig Missverständnisse, so dass vom Einsatz eines Dolmetschers – auch zur Entlastung des jeweiligen Rechtsbeistandes, dessen Hauptaugenmerk auf die juristischen Belange gerichtet sein sollte – nicht abgesehen werden sollte.
3.) Absatz 6. von Artikel 3 des Richtlinienentwurfs sieht vor, dass die schriftliche Übersetzung durch eine mündliche Übersetzung ersetzt werden kann. Angesichts des oft hohen Schwierigkeitsgrades von bei Verfahren zu übersetzenden Texten, sowie der gelegentlich sehr angespannten Atmosphäre im Gerichtssaal können bei einer mündlichen Übersetzung Ungenauigkeiten auftreten, die für den Beschuldigten von Nachteil sein können. Eine solche Möglichkeit sollte daher nicht vorgesehen werden.
Sowohl der Österreichische Verband der Gerichtsdolmetscher als auch EULITA, der neu gegründete Europäische Verband der Juristischen Dolmetscher und Übersetzer, sind um diese Ergänzungen bemüht und hoffen mit den Co-Initiatoren, dass die Richtlinie – wie geplant – noch während der spanischen EU-Präsidentschaft verabschiedet werden kann.
Studie über die Größe der Sprachenindustrie in der EU (DGT-ML-STUDIES-08)
Lesen Sie eine Zusammenfassung der Studie der Generaldirektion Übersetzung der Europäischen Kommission über die europäische Sprachenindustrie:
Executive
Summary - deutsche Zusammenfassung
Antwerpen, Jänner 2010
EULITA, der europäische Verband der juristischen Übersetzer und Dolmetscher, wurde am 26. November 2009 in Antwerpen gegründet. Dieser internationale, nicht auf Gewinn ausgerichtete Verband (aisbl) wurde im Rahmen des Criminal Justice- Programms der Generaldirektion Freiheit, Sicherheit und Recht der Europäischen Kommission (Projektzahl: JLS/2007/KPEN/249) errichtet. Anlässlich des offiziellen Gründungsaktes von EULITA im Antwerpener Gericht 1. Instanz fand eine zweitägige Konferenz zu „Aspekten des juristischen Dolmetschens und Übersetzens“ statt, an der an die 300 Personen aus mehr als 30 Ländern teilnahmen.
Das Ziel von EULITA ist es, als Vollmitglieder die Berufsverbände der juristischen Übersetzer und Dolmetscher, bzw. der juristischen Gebärdensprachendolmetscher in den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinen, sowie Übersetzer- und Dolmetscherverbände, die auch juristische Übersetzer und Dolmetscher, sowie juristische Gebärdensprachendolmetscher zu ihren Mitgliedern zählen. Ebenso möchte EULITA alle interessierten Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen, die sich für die Verbesserung der Qualität des juristischen Dolmetschens und Übersetzens einsetzen, einladen, als assoziierte Mitglieder dem Verband beizutreten.
Ein weiteres Ziel von EULITA ist es, die beruflichen Interessen und Anliegen der juristischen Dolmetscher und Übersetzer vor den europäischen und internationalen Organisationen zu vertreten und die Verbände der juristischen Übersetzer und Dolmetscher, sowie der juristischen Gebärdensprachendolmetscher bei nationalen Behörden und Institutionen zu unterstützen. EULITA möchte weiters die Gründung von Verbänden für juristische Übersetzer und Dolmetscher in jenen EUMitgliedsstaaten fördern, in denen es solche noch nicht gibt, sowie eng mit akademischen, auf dem Gebiet der Ausbildung und Forschung tätigen Institutionen zusammenarbeiten und die Schaffung nationaler und EU-weiter Register von qualifizierten juristischen Dolmetschern und Übersetzern unterstützen, dabei aber stets die Vielfalt der Rechtssysteme und Rechtskulturen respektieren.
EULITA wird sich weiters dafür einsetzen, dass durch die Anerkennung des Berufsstandes von juristischen Übersetzern und Dolmetschern, den Austausch von Informationen und Modellen für eine gute Praxis bei der Ausbildung und der ständigen beruflichen Weiterbildung, sowie die Abhaltung von Veranstaltungen zu Themen der Ausbildung, Forschung, Professionalität, usw. die Qualität des juristischen Dolmetschens und Übersetzens angehoben wird. Dadurch soll die Zusammenarbeit im Rahmen der Rechtspflege und das Vertrauen der Mitgliedsstaaten in das juristische Übersetzer- und Dolmetscherwesen anderer Staaten gefördert werden.
Schließlich ist es das Ziel von EULITA, die Zusammenarbeit mit den Behörden der Rechtspflege sowie mit den anderen Rechtsberufen zu fördern und ein Modell für eine gute Praxis der gemeinsamen Arbeit und den dafür erforderlichen Bedingungen zu erstellen.
Sobald der Entwurf für einen Rahmenbeschluss zum Recht auf Dolmetschen und Übersetzen im Strafverfahren als Richtlinie verabschiedet worden ist, gemeinsam mit der Entschließung des Rates zur Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Verwirklichung des Rechts auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren („Best Practice“-Entschließung), wird sich EULITA tatkräftig einbringen, um den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie und ihrem Funktionieren in der Praxis behilflich zu sein.
Dem ersten Exekutivkomitee von EULITA gehören Liese Katschinka (Österreich) als Präsidentin, Christiane Driesen (Deutschland) und Zofia Rybinska (Polen) als Vizepräsidentinnen, Gun-Viol Vik-Tuovinen (Finnland) als Sekretärin, Lucia Castaño- Castaño (Spanien) als Schatzmeister sowie Flavia Caciagli (Italien) und Maya de Wit (Niederlande) als Mitglieder an. Die erste Vollversammlung von EULITA findet in einem Jahr statt.
Liese Katschinka
EULITA-Präsidentin
www.eulita.eu